Kühlturmhygiene

Verdunstungskühlanlagen
Verdunstungskühlanlagen werden eingesetzt, um Wärmelasten, z. B. aus technischen Prozessen, sehr wirtschaftlich abzuführen. Verdunstungskühlanlagen können unter ungünstigen Bedingungen legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) emittieren, die beim Einatmen bei Menschen zu schweren Lungenentzündungen sogar mit Todesfolge führen können.

Damit die Sicherstellung des hygienegerechten Betriebes der Anlagen nach VDI-Richtlinie 2047 gewährleistet ist, sind verschiedene Betriebsparameter zu prüfen:

  • Temperatursteuerung
  • Füllstands-/Betriebsniveau-Überwachung in den Wasserwannen/-tassen einschließlich Funktion als Trockenlaufschutz für die Kreislaufpumpen im Kreislaufwasser- und Messwasserkreislauf
  • Leitfähigkeit des Kreislaufwassers
  • Desinfektion Bioziddosierung (Dosierpumpen und Füllstand der Dosierbehälter), Konzentration des Biozids im Kreislaufwasser, UV-Bestrahlung: Überwachung der Mindestbestrahlungsstärke.
  • Wasseraufbereitung
 
Desinfektionsverfahren: Chemisch (Biozid-Einsatz) oder physikalisch (UV-Desinfektion)
Chemische Verfahren:
  • oxidierend wirkende Biozide
  • nicht oxidierend wirkende Biozide und physikalische Desinfektionsverfahren
  • UV-Desinfektion.
 
Rechtliche Rahmenbedingungen:  Verdunstungskühlanlagen und ‐apparate, die betriebsbedingt Aerosole in die Umgebungsluft abgeben, unterliegen insbesondere folgenden rechtlichen Anforderungen:
  • VDI 2047 Hygiene bei Rückkühlwerken
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Chemikaliengesetz (ChemG)
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Bundes‐Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
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Die Verantwortung des Betreibers

Als Betreiber gebäudetechnischer Anlagen steht man in der Pflicht, absehbare Gefahren von Mensch und Umwelt abzuhalten. Das bedeutet strenge Auflagen hinsichtlich der Ausführung und Dokumentation aller Arbeiten. Ein hoher Aufwand, der allerdings gerechtfertigt ist: Im Ernstfall drohen nicht nur wirtschaftliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.